Leistungsberechnung |
Bei Privat- oder Privatzusatzversicherungen weden i.d.R. sämtliche Naturheilverfahren wie z.B. Traditionelle chinesische Medizin TCM (Akupunktur, Elektroakupunktur und Moxibustion), ausleitende Verfahren (Baunscheidtbehandlung, Schröpfen, u.a.), Chiropraktik, Kinesiologie, Neuraltherapie, Osteopathie, Oxyvenierungstherapie, Physikalische Therapien (wie Massagen, Krankengymnastik, Wärmebehandlung), sowie Ultraschalltherapie übernommen. Diese Leistungen werden nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abgerechnet. Inzwischen übernehmen auch verschiedene gesetzliche Krankenkassen einen bestimmten Anteil an Osteopatischen Behandlungen, wie z.B. die TK, IKK, Barmer, BKK Salus, mhplus u.a.. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse wie und in welcher Höhe diese Ihre Behandlung übernimmt. Die Leistungen für Selbstzahler werden wie folgt berechnet:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für Termine die nicht rechtzeitig (24 STD. zuvor) abgesagt wurden einen Pauschalbetrag (50% der Behandlungskosten) wegen Zeitversäumnis berechnen müssen! |